Steuern sparen und gleichzeitig die Betriebsverbundenheit seiner Mitarbeiter fördern. Geht das? Klar, und zwar mit einer Unfallversicherung im Rahmen der Pauschalversteuerung.

Jährlich ereignen sich in der Bundesrepublik Deutschland über sieben Millionen Unfälle mit Personenschäden. Jeder elfte Bundesbürger wird damit statistisch Opfer eines Unfalls. Rund drei Millionen Menschen werden am Arbeits- und Ausbildungsplatz und auf den direkten Wegen dorthin und zurück verletzt. Etwa vier Millionen Personen verunglücken im Heim- und Freizeitbereich. Besondern die finanziellen Folgen bedeuten nicht selten einschneidende Veränderungen. Denn ein Großteil der deutschen Bevölkerung hat immer noch keinen ausreichenden Unfallversicherungsschutz. Zwar bietet die gesetzliche Unfallver-sicherung einen Versicherungsschutz nur für Berufstätige am Arbeitsplatz und auf den direkten Wegen von der Wohnung dorthin und zurück. Entsprechend gilt dies bei Kindern für den Kindergarten und bei Schülern und Studenten für die Schule bzw. Universität. Passiert also ein Unfall in der Freizeit, erhalten die Betrof-fenen keine Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Zweitens zahlt diese eine Verletztenrente erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 Prozent. Zudem hat rund die Hälfte der Bevölkerung überhaupt keine Ansprüche an die gesetzliche Unfallversicherung. Dazu zählen Hausfrauen, Rentner, Kleinkinder, Selbständige und Freiberufler, die nicht kraft Gesetz, Satzung oder freiwillig versichert sind. Angesichts dieser Fakten wird deutlich, wie wichtig eine zusätzliche Absicherung sowohl im privaten, als auch im beruflichen Bereich ist. Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt und steuerliche Anreize geschaffen.

Als Betriebsausgaben absetzbar.
Bei einer Unfallversicherung im Rahmen der Pauschalversteuerung (§ 40b [3] EStG) schließt der Arbeitgeber zugunsten seiner Arbeitnehmer eine Unfallversicherung ab. Werden mindestens drei Arbeitnehmer gemeinsam in einem Unfallversicherungsvertrag versichert und wird der jährliche Durchschnittsbeitrag von 62 ? (zuzüglich Versicherungssteuer) pro Person nicht überschritten, so beläuft sich der vom Arbeitgeber zu zahlende pauschale Lohnsteuersatz auf lediglich 20 Prozent. Hinzu kommen noch SOLI und ggf. Kirchensteuer. Der Versicherungsschutz kann entweder “rund um die Uhr”, nur für Berufs- und Wegeun-fälle oder auch nur für die Freizeit vereinbart werden. Die Freizeit-Unfallversicherung stellt hier eine besonders günstige Variante dar. Sie ist eine Ergänzung des berufsgenossenschaftlichen Schutzes und deckt nur die Folgen von Unfällen in der Freizeit ab. Leistungen aus der privaten Unfallversicherung werden nicht mit den Leistungen anderer Versicherungsträger sowie der Berufsgenossenschaften aufgerechnet. Sowohl Versicherungsbeitrag als auch pauschale Lohnsteuer sind als Betriebsausgabe absetzbar und tragen so zur Verminderung der Unternehmenssteuer bei. Getreu dem Motto “kleine Geschenke erhalten die Freundschaft” bietet eine Unfallversicherung im Rahmen der Pauschalversteuerung also für den Unternehmer eine gute Gelegenheit, die Betriebsverbundenheit der Mitarbeiter weiter zu fördern und Steuern zu sparen.