Am 10. Juli 2009 hat auch der Bundesrat dem zuvor durch den Bundestag beschlossenen so genannten Bürgerentlastungsgesetz zugestimmt. Mit Inkrafttreten des Gesetzes können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab 2010 deutlich stärker berücksichtigt werden als bisher, so die SIGNAL IDUNA Gruppe, Dortmund/Hamburg.

Vom Bürgerentlastungsgesetz, das Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzt, profitieren sowohl gesetzlich als auch privat Krankenversicherte. Sie können ihre Versicherungsbeiträge – bei Arbeitnehmern ohne Arbeitgeberanteil – als Vorsorgeaufwendungen vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Anders als bisher gibt es keinen Höchstbeitrag. Das Finanzamt erstattet somit einen großen Teil dieser Beiträge – in der Spitze bis zu ca. 50 Prozent. Berücksichtigt werden dann auch Beiträge, die der Steuerpflichtige als Versicherungsnehmer für die Absicherung siner Kinder oder seines eingetragenen Lebenspartners leistet.

Nicht berücksichtigt wurd bei gesetzlich Krankenversicherten mit Krankengeldanspruch der Beitragsanteil, der auf das Krankengeld entfällt. Hier setzt das Finanzamt einen pauschalen Kürzungssatz von vier Prozent an, sodass dann 96 Prozent des Gesamtbeitrags steuerlich geltend gemacht werden können.

Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung sind mit dem Beitragsanteil steuerlich absetzbar, der den gesetzlichen Leistungen entspricht. Über dieses Kassenniveau hinausgehende Beitragsanteile werden im Regelfall nicht berücksichtigt. Eine Beitragsrückerstattung mindert den steuerlich anzusetzenden Jahresbeitrag. Das gilt allerdings nicht für den Gesundheutsbonus der Produktlinie “privat”. Dieser wird bei Leistungsfreiheit in den sogenannten “PLIS”-Varianten gezahlt, eine Seltenheit am Markt.

Ein 37-jähriger Selbständiger, der mit seinem dreijährigen Kind beispielsweise den Tarif privatEXKLUSIC der SIGNAL IDUNA abgeschlossen hat, kann ab 2010 bei einem Steuersatz von 42 Prozent über 2.300 Euro an Steuern sparen. Hinzu kommt noch die Steuerersparnis durch die Pflegepflichtversicherung: im Pflegeschutz der SIGNAL IDUNA bei gleichem Steuersatz kanpp 120 Euro.