Nach wie vor verzeichnet die betriebliche Altersversorgung (bAV) einen deutlichen Aufwärtstrend. Das hat gute Gründe. Auf der Suche nach qualifizierten Fach- und Führungskräften nutzen viele Unternehmen die betriebliche Altersversorgung als personalpolitisches Instrument. Und immer mehr Arbeitnehmern ist bewusst, dass die gesetzliche Rente im Alter nicht ausreicht und zusätzliche Vorsorge dringend nötig ist.

Ein verwaltungsarmer und komfortabler Durchführungsweg der bAV ist die Pensionskasse. Darauf weist die SIGNAL IDUNA Gruppe, Dortmund/Hamburg, hin. So sind die Beiträge bis zu einer Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung – im Jahr 2010 sind das bis zu 2640,00 Euro jährlich – befreit von Steuern und Sozialabgaben.

Tarifverträge problemlos umzusetzen

Die SIGNAL IDUNA Pensionskasse Aktiengesellschaft hat unter anderem einen Rentensparplan mit Invaliditätsschutz im Programm, der bei Bedarf auch um eine Hinterbliebenenversorgung ergänzt werden kann. Die Beitragszahlungen müssen dabei nicht regelmäßig erfolgen, sondern können auch oder ausschließlich aus Sonderzahlungen bestehen. Damit ist beispielsweise eine Finanzierung aus Überstundenvergütungen möglich. Insbesondere für renditeorientierte Arbeitnehmer bietet sich zum Beispiel die fondsgebundene Pensionskassenversorgung (GIPK) an: GIPK kombiniert eine Mindestleistung zu Rentenbeginn, kombiniert mit optimalen Renditechancen durch konventionelle und Fonds-Anlagen.

Auch tarifvertragliche Regelungen können über die SIGNAL IDUNA Pensionskasse optimal umgesetzt werden. Arbeitnehmerbeiträge aus Entgeltumwandlungen oder ein tariflich vereinbarter Arbeitgeber-Zuschuss – alles ist über die Pensionskasse problemlos abzuwickeln.

Riesterförderung besser privat ausschöpfen

Zwar sind auch einzahlungen in Pensionskasse förderfähig nach dem AvmG, sofern sie aus individuell versteuerten Bezügen stammen. Doch nach Expertenmeinung lohnt es sich für kleine und mittlere Betriebe nicht, eine “riesterfähige” bAV abzuschließen. Der Verwaltungsaufwand, der nötig ist, um die staatliche Förderung über die Entgeltumwandlung in Anspruch nehmen zu können, ist für den Arbeitgeber gewaltig. Auch hat der Arbeitnehmer keine zusätzlichen Vorteile durch eine riestergeförderte bAV, denn die staatlichen Zulagen sind identisch mit denen der privaten Altersvorsorge.

Daher der Tipp der SIGNAL IDUNA Gruppe, Dortmund/Hamburg: Wer als Arbeitnehmer nicht auf die Riester-Förderung verzichten möchte. sollte zusätzlich zu seiner betrieblichen Altersversorgung einen privaten Alterssicherungsvertrag abschließen. Letzteres lohnt sich besonders, wenn dies beispielsweise über die Versorgungswerke des Handwerks und Handels geschieht. Der Betrieb ist in diesem Fall nur Mittler, so dass es sich rechtlich nicht um eine betriebliche Altersversorgung handelt.