Dank des seit 1. Januar 2010 geltenden Bürgerentlastungsgesetztes werden die Beiträge zur privaten (PKV) und gesetzlichen Krankenversicherung sowie die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung steuerlich stärker berücksichtigt. Erfreulich: Es können auch die Beiträge für Kinder, mitversicherte Ehepartner und Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz als Vorsorgeaufwendungen steuerlich anerkannt werden. Daran erinner die SIGNAL IDUNA Gruppe, Dortmund/Hamburg.

Beiträge zur PKV sind mit dem Beitragsanteil als Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig, der den gesetzlichen Leistungen entspricht. Anrechenbare Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge können in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Eine Höchstgrenze gibt es hierfür nicht. Besonders Familien können profitieren, denn auch die Beiträge von Kindern werden jetzt steuerlich anerkannt. Eventuelle Beitragsrückerstattungen oder ein Arbeitgeberzuschuss mindern den steuerlich anzusetzenden Jahresbeitrag.

Mit ihrer “Soll-Beitragsbescheinigung” eröffnet die SIGNAL IDUNA ihren Krankenversicherten die Möglichkeit, ihre begünstigten Beiträge bereits zu Jahresbeginn steuerlich geltend zu machen. Dafür muss die Bescheinigung lediglich dem Arbeitgeber oder Dienstherrn vorgelegt werden. Selbständige und Renter können ihre Einkommensteuervorauszahlung entsprechend reduzieren, wenn sie die “Soll-Beitragsbescheinigung” ihrem Finanzamt oder Steuerberater vorlegen. Ab 2011 wird es ein voll automatisiertes Verfahren geben.

Die SIGNAL IDUNA weist darauf hin, dass die steuerliche Berücksichtigung der Beiträge nur dann möglich ist, wenn sie an die Deutsche Rentenversicherung Bund gemeldet werden. Hierzu ist auch die Steueridentifikationsnummer des Versicherten erforderlich.

Der Tipp der SIGNAL IDUNA: Eine mögliche Steuerersparnis lässt sich gut nutzen, um den Versicherungsschutz auszubauen. So kann der Betrag zum Beispiel der privaten Altersversorgung dienen oder aber, um eine private Pflegezusatzversicherung zu finanzieren.

Familien profitieren

Das neue Bürgerentlastungsgesetz bringt für viele ein monatliches Plus im Portemonnaie. Besonders Familien profitieren von der stärkeren steuerlichen Berücksichtigung der Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung. Die Ersparnis lässt sich nutzen, um beispielsweise die private Altersversorgung aufzustocken oder eine Kranken- bzw. Pflegezusatzversicherung zu finanzieren.