Entsprechend dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung / HwO) hat die Handwerkskammer Karlsruhe zum 50. Male seit dem Jahre 1955, Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt. Dem Sachverständigenwesen im Handwerk kommt eine besondere Bedeutung zu, ohne handwerkliche Sachverständige könnten viele Rechtsstreitigkeiten nicht gelöst werden. Das Leitbild des handwerklichen Sachverständigen ist der Handwerksunternehmer. Dieser Praxisbezug trägt wesentlich zur Akzeptanz der Gutachten bei den betroffenen Berufskollegen bei.

Präsident Joachim Wohlfeil begrüßte die Anwesenden. Bevor er die neuen Sachverständigen vereidigte, bedankte er sich bei den Fachleuten des Handwerks für ihre Bereitschaft, das verantwortungsvolle Ehrenamt eines Sachverständigen zu übernehmen.

Zu den Pflichten der Sachverständigen zählt es im Rahmen seines Sachgebietes gerichtliche Gutachten zu übernehmen. Daneben müssen auch Gutachteraufträge von Privatpersonen übernommen werden.

Die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit von den Parteien sind Hauptpflichten des Gutachters. Der Sachverständige darf keine Weisungen zum Gutachten von den Parteien erhalten. Die ordnungsgemäße Gutachtenerstellung setzt voraus, dass der Sachverständige stets über den neuesten Stand der wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse in seinem Fachgebiet verfügt

Bei der Handwerkskammer Karlsruhe sind mit Stand zum 05.03.2015 insgesamt 169 Sachverständige in 31 zulassungspflichtigen, 12 zulassungsfreien Handwerken und 4 handwerksähnlichen Gewerben bestellt.

Neu bestellt wurden:

Bagaric, Frano Karlsruhe – Kraftfahrzeugtechniker
Deligöz, Davut Karlsruhe – Kraftfahrzeugtechniker
Gleißle, Dominic Malsch – Installateur und Heizungsbauer
Goldschmidt, Rafael Karlsruhe – Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
Klumpp, Rudi Nagold – Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
Koch, Martin Baden-Baden – Elektrotechniker
Kraljevic, Stipe Karlsruhe – Elektrotechniker