Mit dem Soforthilfeprogramm des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau werden gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt. Handwerks- und Industrie- und Handelskammern des Landes werden die Prüfung der Anträge auf Soforthilfe übernehmen.

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt für drei Monate insgesamt bis zu:

• 9.000 Euro für antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,

• 15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,

• 30.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten.

Anträge auf Soforthilfe können ab Mittwochabend ausschließlich in einem vollelektronischen Prozess online gestellt werden.

Das Beantragungsverfahren läuft in zwei Schritten wie folgt ab:

Die Antragsformulare werden beim Wirtschaftsministerium online in einem ersten Schritt abrufbar sein.

Als zweiter Schritt erfolgt die Einreichung der Anträge dann über einen Upload auf der zentralen Landingpage der Kammerorganisation:

www.bw-soforthilfe.de (ab Mittwochabend)

Die Anträge werden dann an die zuständige Kammer zur Bearbeitung weitergeleitet. Die IHKs und Handwerkskammern übernehmen die Plausibilitätsprüfung der eingegangenen Anträge und leiten diese zum finalen Entscheid und zur Auszahlung der Hilfen an die L-Bank weiter.